Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Klaus-Theo Rohe, hatte für seine Partei im Dezember `14 im Nachgang der Ratssitzung am 17.Dezember `14 gegen den Bürgermeister der Gemeinde Welver, eine einstweilige Verfügung hinsichtlich der Besetzung einer Position mit einem in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sich befindenden Mitarbeiter der Verwaltung im Zweckverband KDVZ und dem Sparkassenzweckverband erwirken wollen.
Der Bürgermeister der Gemeinde Welver war seitens der ..
Kommunalaufsicht des Kreises Soest bereits im Vorfeld der Ratssitzung aufgefordert worden, den Beschluss des Verbleibes in den Zweckverbänden des nunmehr in der Freistellungsphase befindlichen Mitarbeiters zu beanstanden und eine Neubesetzung herbeizuführen.
Dieser Aufforderung kam der Bürgermeister durch entsprechende Aufstellung der Tagesordnungspunkte zu der Ratssitzung am 17.Dezember`14 nach. Eben diese Tagesordnungspunkte wurden mit der Mehrheit der Koalition auf deren Antrag von der Tagesordnung genommen, da hier noch verwaltungsrechtlicher Klärungsbedarf vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg bestünde.
Sogleich ging am selben Abend eine Klage der SPD, hier vertreten durch Hr. Klaus-Theo Rohe gegen den Bürgermeister der Gemeinde Welver beim Verwaltungsgericht in Arnsberg ein. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg vom 19. Januar 2015 liegt vor und lässt keinerlei Deutungsspielraum zu. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Zitat aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg, AZ. 12 L 1375/14 vom 19.Januar 2015:
(siehe Foto!)
Es bleibt festzuhalten, dass der Versuch des Herrn Rohe, den Bürgermeister und die Verwaltung sowie die Öffentlichkeit über seine Rechtsauffassung zu belehren, gründlich schief gegangen ist!!